In der Schweiz hat die Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) im November 2020 zu verschiedenen Entscheidungen für 2021 geführt. Im Folgenden ein nicht abschliessender Überblick über die wichtigsten neuen Regelungen:
- Jetzt müssen alle Telekomfirmen ihren Kunden einen Anruf-Filter anbieten, der unerwünschte Werbeanrufe blockiert;
- Das berühmte Sternchen neben den Namen in Telefonverzeichnissen muss jetzt unbedingt beachtet werden, sonst müssen Werbeanrufer mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und machen sich strafbar. Übrigens: Das gilt jetzt auch für Anrufe zu Werbezwecken bei Personen, deren Namen gar nicht im Telefonbuch steht: Personen ohne Verzeichniseintrag sind ab jetzt denjenigen mit Verzeichniseintrag und Vermerk gleichgestellt;
- Sinkende Roaming-Gebühren: Die Kosten für internationales Roaming (d. h. Handynutzung im Ausland) müssen jetzt neu im Sekundentakt abgerechnet werden, die Internet-Verbindungen im Ausland kilobytegenau. Bisher war es möglich, auf die Minute bzw. auf das ganze Megabyte aufzurunden;
- Die Provider müssen die tatsächlich erreichten Internetgeschwindigkeiten angeben und nicht mehr die theoretisch erreichbaren Maximalwerte;
- Last but noch least: Die Inhaber von kostenpflichtigen 0900-0901-0906-Nummmer müssen jetzt in der Schweiz domiziliert sein (siehe Art. 12 b lit. d FMG). Nicht betroffen von diesen neuen Vorschriften sind ausländische Inhaber von 0800-0840-0842-0844-0848-Business Nmmern.
- Es gibt Lösungen für Firmendomizile in der Schweiz für Ihre kostenpflichtigen 0900-0901-0906-Telefonnummern. Informieren Sie sich bei uns.